Gebührenordnung
Fassung vom 22.02.2026
Gebührenordnung der Deutsche Gesellschaft für Yogatherapie – DeGYT e.V.
beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 22.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Gebührenordnung regelt die Erhebung und Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen sowie weiteren Gebühren der DeGYT e.V.
Sie gilt für alle Mitglieder und Personen, die Leistungen oder Angebote des Vereins in Anspruch nehmen.
§ 2 Mitgliedsbeitrag
- Jedes Mitglied der DeGYT e.V. ist verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten.
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 80,00 € pro Kalenderjahr.
- Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit.
- Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag eine zeitlich befristete Ermäßigung oder Befreiung vom Betrag beschließen. Der Antrag ist vor Fälligkeit des Beitrags an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen; ein Anspruch besteht nicht.
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus bis spätestens 31. März eines laufenden Kalenderjahres fällig.
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat.
- Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags entscheidet der Vorstand, soweit und solange hierüber nicht die Mitgliederversammlung beschließt.
§ 3 Teilnahmegebühren
- Für die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren oder Konferenzen der DeGYT e.V. können Teilnahmegebühren erhoben werden. Sie unterliegen den auf der Website der DeGYT einsehbaren AGB.
- Die jeweilige Höhe dieser Gebühren wird vom Vorstand nach Maßgabe der entstehenden Kosten festgesetzt und vor der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben.
- Teilnahmegebühren sind mit der Anmeldung fällig.
- Vorstandsmitglieder zahlen keine Teilnahmegebühr und erhalten ihren Aufwandsersatz gegen Beleg.
§ 4 Zertifizierungsgebühren
- Für die Zertifizierung und / oder Prüfverfahren gemäß den internen Ausbildungsstandards der DeGYT e.V werden von der DeGYT Zertifizierungsgebühren von den antragstellenden Mitgliedern erhoben.
- Die Höhe dieser Gebühren wird durch den Vorstand festgelegt:
Ab 2026:
– Yogatherapeut*innen zahlen für die Zertifizierung ihrer Ausbildungen auf Basic- oder Expert Level 200€.
– Yogatherapeut*innen mit einer DeGYT zertifizierten Ausbildung zahlen für die Zertifizierung 50€.
– Rezertifizierungsgebühren fallen für Yogatherapeut*innen nach der 1. Zertifizierung jeweils nach 3 Jahren in Höhe von 50€ an.
– Ausbildungsbetriebe in Yogatherapie zahlen für die Zertifizierung ihrer Ausbildungen auf Basic- und / oder Expert Level eine Gebühr in Höhe von 600 €.
– Rezertifizierungsgebühren fallen für Ausbildungsbetriebe in Yogatherapie nach der 1. Zertifizierung jeweils nach 5 Jahren in Höhe von 150€ an.
– Akademien müssen sich auch rezertifizieren lassen, wenn sie Änderungen im Unterrichtsprogramm oder wesentliche Änderungen bei den Dozenten oder Räumlichkeiten haben.
Prüfer*innen, die im Namen der DeGYT Ausbildungsinstitute prüfen, erhalten ein Entgelt von 150€ plus Aufwandsersatz gegen Beleg. Sie werden vom Vorstand berufen und sind selbst DeGYT zertifiziert oder gehören dem Vorstand an.
3. Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich von der Zahlung der Zertifizierungsgebühren befreit.
4. Zertifizierungsgebühren sind vor Beginn des Prüf- oder Zertifizierungsverfahrens zu entrichten und werden auch bei negativem Bescheid nicht zurückerstattet.
§ 5 Säumnis und Rücklastschriften
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Verein Mahngebühren in angemessener Höhe erheben.
Entstehende Bankgebühren durch Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 22.02.2026 in Kraft.
Sie ersetzt alle bisherigen Gebührenregelungen der DeGYT e.V..