Ausbildung

Qualität in der Ausbildung, Qualität in der Yogatherapie mit DeGYT-zertifizierten Ausbildungsgängen

Qualitätsstandards

Die Basis für DeGYT-anerkannte Ausbildungen bilden verbindliche Standards und Kriterien. Grundlegend dafür sind die

Grundlegende Kriterien für DeGYT-zertifizierte Ausbildungsgänge

Das bringst du mit:

  • Gefestigte Persönlichkeit
  • Pädagogische Kompetenz
  • Solide Yoga-Grundlagen
  • Kenntnisse von Yoga-Grundlagentexten
  • Allgemeine medizinische Grundlagen

 

Das lernst du in einer DeGYT-zertifizierten Ausbildung

  • Vertiefung des Yogaverständnisses
  • Yoga- und yogatherapeutische Kompetenz
  • Differenzierte medizinische Grundlagen
  • Zentrale Krankheitsbilder unter Berücksichtigung von Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie in den Fachbereichen:
  • Orthopädie / Rheumatologie
  • Gynäkologie
  • Innere Medizin
  • Neurologie
  • Psychiatrie / Psychosomatik
  • Altersmedizin

DeGYT-anerkannte Ausbildungsgänge stehen für:

  • Gesicherte Qualifikation der Dozierenden
  • Transparente Prüfungsordnungen
  • Abschlussexamen
  • DeGYT-anerkannte Prüfer:innen

DeGYT-anerkannte Ausbildungsformate

Die Komplett-Ausbildung besteht aus zwei Abschnitten:

  • 300 UE*Grundlagenausbildung zum Basic Level / mindestens 2 Jahre
  • 200 UE*Aufbau-Ausbildung zum Expert Level / mindestens 1 Jahre

oder aus einer

  • 500 UE*Komplettausbildung zum Expert Level / mindestens 3 Jahre

* (1 UE ≙ 45 Minuten)

Online-Unterricht: max. 20% der Präsenzeinheiten (nur live, d. h. zeitsynchron, keine Webinare)

 

Folgende Abschlusszertifikate werden durch die DeGYT verliehen

300 UE Basis-Ausbildung

Das Grundlagen-Zertifikat (Yogatherapie DeGYT Grundlagenausbildung zum Basic Level) ermöglicht yogatherapeutisches Arbeiten unter Supervision (SV) erfahrener Yogatherapeut:innen. Diese rekrutieren sich aus den Dozierenden der Yogatherapie-Ausbildungen

200 UE Aufbau-Ausbildung

Abschluss-Zertifikat (Yogatherapie DeGYT Aufbau-Ausbildung zum Expert LevelAufbau-Ausbildung zum Expert Level)  ermöglicht es, eigenständig Yogatherapie anzubieten vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsgrundlagen (vgl. dt. Heilpraktiker-Gesetz)

500 UE Komplett-Ausbildung

Abschluss-Zertifikat (Yogatherapie DeGYT Komplettausbildung zum Expert Level) ermöglicht es, eigenständig Yogatherapie anzubieten vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsgrundlagen (vgl. dt. Heilpraktiker-Gesetz)

Die Zertifikate können alle drei Jahre durch Weiterbildung rezertifiziert werden.

F.A.Q. 

Allgemeine Fragen und allgemeine Antworten zur Yogatherapie-Ausbildung

Wozu sind Ausbildungsstandards nötig?

Um die Yogatherapie auf die Dauer in das Deutsche Gesundheitssystem zu integrieren, sind Ausbildungsstandards unabdingbar. Sie etablieren u.a. Inhalte, Dauer und Ausbildungswege. Dadurch werden Angebote von Ausbildungsangeboten vergleichbar und eine Zertifizierung von Ausbildungsgängen möglich.

Ausbildungsstandards sind eine Qualitätssicherung für den Therapeuten wie für den, der einen Yogatherapeuten sucht.

Warum ist eine Ausbildung zur Yogalehrer:in Voraussetzung für eine Ausbildung in Yogatherapie?
In der Ausbildung zur zertifizierten Yogalehrer:in werden die Grundlagen und Werkzeuge für die Yogatherapie vermittelt. Darauf aufbauend erwirbt man in der Yogatherapie-Ausbildung ein hohes Maß an Kenntnis und Kompetenz im Bereich der Yogatechniken, -konzepte und -hintergründe, welches über die in einer Yogalehrer-Ausbildung vermittelbaren Inhalte deutlich hinausreicht. 
Wie werde ich Yogatherapeut:in?

Es gibt verschiedene Wege, Yogatherapeut zu werden. Der übliche ist es, nach einer umfassenden Yogalehrer-Ausbildung eine differenzierte Ausbildung in Yogatherapie zu absolvieren. Eine andere Möglichkeit ist es, als Arzt oder Heilpraktikerin eine Ausbildung zum Yogalehrer abzuschließen und sich dann im therapeutischen Einsatz des Yogas weiterzubilden.

In Deutschland eigenständig behandelnde Yogatherapeuten:innen haben eine abgeschlossene Yogalehrer-Ausbildung, eine abgeschlossene Yogatherapie-Ausbildung UND ein medizinisches Studium bzw. eine Ausbildung als Heilpraktiker:in oder Psychotherapeut:in absolviert.
Wann darf ich mich als Yogatherapeut:in bezeichnen?

Yogatherapeut ist kein geschützter Begriff. Allerdings darf als Therapeut nur ein Mensch arbeiten, der einen Therapie anbietet. Da eine Therapie immer die Diagnose voraussetzt, muss der Yogatherapeut entweder mit Ärzten, Heilpraktikern oder psychotherapeutisch anerkannten Psychologen in seiner Therapie zusammenarbeiten oder selbst einer sein.

 

Wann darf ich mich Yogatherapeut*in DeGYT nennen?

Yogatherapeut DeGYT darfst du dich nur nennen, wenn Du von der DeGYT zertifiziert wurdest. Dafür musst du ein DeGYT-Mitglied sein und bei ihr deine Zertifizierung beantragen. Dies ist ab dem 1.1.2025 möglich. Den genauen Weg dahin findest Du im Mitgliederbereich

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Yogatherapeut*in in Deutschland arbeiten zu dürfen?

Aus Sicht der DeGYT solltest du zunächst eine umfassende Yogalehrer-Ausbildung und dann eine differenzierte Yogatherapie-Ausbildung durchlaufen haben. Rechtlich gesehen ist der Begriff „Yogatherapeut“ nicht eingeschränkt. Allerdings besagt das Heilpraktikergesetz, dass Menschen, die nicht als Ärztin oder Heilpraktiker zugelassen sind, keine Diagnosen stellen dürfen und damit Patient:innen auch nicht ohne Anweisung durch diese Berufsgruppen behandeln dürfen. Eigenständig dürfen Yogatherapeut:innen, die weder Ärzt:innen noch Heilpraktiker:innen oder psychotherapeutisch arbeitende Psycholog:innen sind, nur im Sinne der Förderung der Gesunderhaltung arbeiten.

Warum erfordert es einen medizinischen Beruf, um als Yogatherapeut*in tätig zu sein? Welche?
Um Diagnosen zu stellen und Therapien anzuordnen oder durchzuführen, sieht der Gesetzgeber in Deutschland einen medizinischen Grundberuf als Arzt/Ärztin, Heilpraktiker:in, Psychotherapeut:in oder Psycholog:in vor.
Wenn Yogatherapeut:innen ohne medizinischen Grundberuf jedoch weisungsgebunden im Auftrag von Mediziner:innen im Rahmen einer Klinik oder therapeutischen Einrichtung arbeiten, eröffnen sich auch ihnen yogatherapeutische Tätigkeitsfelder. Zudem können Yogatherapeut:innen ohne medizinischen Erstberuf tätig werden, um die Gesundheit zu stärken und allgemeine Selbstheilungskräfte zu aktivieren, um den Yogaunterricht medizinisch sinnvoller zu gestalten oder differenzierter im Einzelunterricht auf Menschen einzugehen.

 

Kann ich bei der DeGYT eine Yogatherapie-Ausbildung machen?

Nein, die DeGYT selbst bietet keine Ausbildung an, ist aber für die Zertifizierung und Qualitätssicherung seriöser Ausbildungsangebote zuständig. Die Ausbildungen finden an verschiedenen privaten Akademien statt. Die DeGYT unterhält keine eigene Akademie.

Die DeGYT zertifiziert Ausbildungsakademien, die den Anforderungen entsprechen, die die DeGYT in Bezug auf Qualitätssicherung und Kompetenz entwickelt hat.

 

Wer darf Mitglied bei der DeGYT werden?
Jede*r kann eine Mitgliedschaft bei der DeGYT beantragen und Mitglied werden. Zur jährlichen Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Um abstimmen zu können, ist es jedoch erforderlich, ordentliches Mitglied zu sein. Ordentliche Mitglieder haben eine abgeschlossene Yogalehrer- und Yogatherapie-Ausbildung. Assoziierte Mitglieder – z. B. Auszubildende oder Interessierte, die keine Yogatherapeut:innen sind, – haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.

 

Ausbildungsschulen

Die DeGYT zertifiziert Ausbildungsgänge nach den von ihr etablierten Qualitätsstandards. Schulen, die diese Kriterien erfüllen, können sich von der DeGYT zertifizieren lassen.

Ab 01.01.2025 startet der Zertifizierungsprozess. Sobald erste Ausbildungsbetriebe diesen erfolgreich durchlaufen haben, findest du hier die Angaben.