Video zum Online-Infoabend zum Zertifizierungsprozess am 20.1.2025

DeGYT zertifizierte Yogatherapie-Ausbildungen

Seit dem 1.1.2025 können Ausbildungsinstitute auch Yogatherapie-Ausbildungen zertifizieren lassen.

So funktioniert die Zertifizierung der Ausbildung

Du sendest deinen Antrag ein. Dazu verwende bitte das Antragsformular. Dem Antrag hängst du die folgenden Dokumente an:

  • Dozentenliste (als pdf in freier Formulierung) mit Namen, Qualifikationen und Werdegang, Lehrerfahrung in Yogatherapie, Unterrichtsfächer im Rahmen der zu zertifizierenden Ausbildung
  • Curriculum (als pdf, freie Formulierung)
  • Unterschreibe die Ethikrichtlinien.
  • Die Zertifizierung der Ausbildung kostet 600 €. Bitte schicke den Überweisungsbeleg mit der Antragstellung.
    Bankverbindung: Kreissparkasse Ludwigsburg | IBAN: DE54 6045 0050 0030 1388 18 | BIC: SOLADES1LBG

Die Ausbildungsleitung muss nicht nur DeGYT-Mitglied sein, sondern selbst auf dem Expert-Level zertifiziert sein.

Der Ablauf der Zertifizierung geht wie folgt vonstatten:

  1. Du sendest den Antrag vollständig ein (s.o.), inkl. Zahlungsbeleg über die Summe von 600 €.
  2. Innerhalb von 4 Wochen erfolgt die Sichtprüfung der Dokumente durch die DeGYT.
  • Wenn diese nicht hinreichend sind, kommt ein Bescheid, was fehlt.
  • Wenn die Dokumente hinreichend sind, wird ein Vor-Ort-Besuch durch 2 DeGYT- Prüfer:innen geplant. Der Termin kommt in Absprache zwischen Prüfer:innen und Ausbildungsinstitut zustande. Dafür gibt die DeGYT 3 Termine vor.
  1. Vor-Ort-Besuch durch die Prüfer:innen

Die DeGYT-Prüfer:innen betrachten und beurteilen

  • den Unterrichtsort,
  • Skripte/Lehrmaterialien.
  • Sie machen sich einen persönlicher Eindruck von der Ausbildungsleitung
  • und geben ihre Eindrücke in einer Empfehlung an den DeGYT-Vorstand weiter.
  1. DeGYT Vorstand stimmt ab. Sind die Kriterien erfüllt, vergibt der Vorstand den Schulenvertrag innerhalb von 8 Wochen nach der Vor-Ort-Prüfung.
  2. Nach Unterschrift des Vertrages wird das Zertifikat vergeben. Dieses ist für 5 Jahre gültig.
  3. Nach Ablauf der Zeit oder Änderung des Ausbildungsganges erfolgt die Rezertifizierung gleich wie die Erstzertifizierung.